Urheberrechtsschutz für unser Bild und Film Material
Daraus stehen allein uns als Urheber die Rechte zu, das Bild / Film Material zu vervielfältigen,
zu verbreiten und /oder öffentlich zugänglich zu machen, § 15 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
"Öffentlich zugänglich machen" bedeutet dabei das Einstellen oder einblenden von Bild / Film Material im Intra- bzw. Internet,
§ 19a UrhG. Jede Verwendung des Bild / Film Materials ist ohne vorheriger Zustimmung strengstens untersagt.
Alles andere stellt regelmäßig eine Verletzung unserer UrheberRechte dar.Dagegen werden wir vorgehen
und zwar zunächst mit einer Abmahnung und sofern diese erfolglos ist, werden die Urheberrechte gerichtlich eingeklagt.
Allein unsere Kunden haben die Genehmigung, Bild / Film Material auf denen Sie und / oder Ihr Haustier zu sehen sind,
für Ihre privaten Zwecke nutzen zu können.